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   OLG Stuttgart, 13.01.2010 - 15 UF 225/09   

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https://dejure.org/2010,5121
OLG Stuttgart, 13.01.2010 - 15 UF 225/09 (https://dejure.org/2010,5121)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.01.2010 - 15 UF 225/09 (https://dejure.org/2010,5121)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 15 UF 225/09 (https://dejure.org/2010,5121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vormundschaftsgerichtliche Bestimmung des Kindergeldberechtigten: Bezugsberechtigung bei im gemeinsamen Haushalt der Eltern lebenden Kindern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Bezugsberechtigung hinsichtlich des Kindergeldes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 64 Abs. 2 S. 3; FamFG § 231 Abs. 2
    Entscheidung über die Bezugsberechtigung hinsichtlich des Kindergeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldbezug bei gemeinsamen Haushalt der Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1014
  • MDR 2010, 507
  • FamRZ 2010, 1476
  • BeckRS 2010, 2054
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 27.01.2006 - 33 Wx 68/05

    Bezugsberechtigung des Kindergeldes nach Maßgabe des Kindeswohls

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2010 - 15 UF 225/09
    Die Bestimmung des Berechtigten liegt im Ermessen des Gerichts (OLG München FamRZ 2006, 1567; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 155, 156).

    Die Regelung des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG, wonach die Höhe der gezahlten Unterhaltsrente maßgeblich ist, betrifft den Fall, dass das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen ist, und enthält keine Vorgabe für den Fall, dass das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern lebt (OLG München FamRZ 2006, 1567).

  • OLG Stuttgart, 28.08.2008 - 8 W 310/08

    Vormundschaftsgerichtliche Bestimmung des Kindergeldberechtigten:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2010 - 15 UF 225/09
    Die Bestimmung des Berechtigten liegt im Ermessen des Gerichts (OLG München FamRZ 2006, 1567; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 155, 156).

    Es wäre nicht sachgerecht, wenn die Antragstellerin die Beträge an die Familienkasse zurückerstatten müsste und der Antragsgegner für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum Geld erhalten würde, in dem der Unterhalt für die Kinder bereits aufgebracht worden ist (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2009, 155, 156).

  • OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11

    Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4

    In - bereits unter Geltung des FamFG ergangenen - einschlägigen Entscheidungen wird jeweils nur pauschal die Zulässigkeit (OLG Stuttgart - Beschluß vom 13. Januar 2010 - 15 UF 225/09 - NJW-RR 2010, 1014 f. = MDR 2010, 507 f. = AGS 2010, 198 f. = juris; OLG München - Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082 ff. = AGS 2011, 406 f. = juris) bzw. ohne weitere Ausführung ein "Beschwerdewert von 600 EUR" (!) konstatiert (OLG Nürnberg - Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 f.); die Entscheidung des OLG Jena (Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - juris) ist in einem Beschwerdeverfahren betreffend die Befangenheitsablehnung des Rechtspflegers ergangen, in dem es eines bestimmten Wertes des Beschwerdegegenstandes nicht bedurfte.

    Dem ist etwa gedient durch bessere Gewähr für ein unmittelbares Zugutekommen des Kindergeldes (OLG Stuttgart - Beschluß vom 13. Januar 2010 - 15 UF 225/09 - NJW-RR 2010, 1014 f. = MDR 2010, 507 f. = AGS 2010, 198 f. = juris; OLG München a.a.O.), durch Auswahl des objektiv weitergehend leistenden bzw. durch gleichgewichtig geleistete Beiträge stärker belasteten Berechtigten (OLG Kiel - Beschluß vom 1. Dezember 2003 - 13 WF 187/03 - SchlHA 2004, 211 = OLGR Schleswig 2004, 62 f. = juris), durch Wahrung des Grundsatzes der Kontinuität (OLG Kiel a.a.O.) sowie durch Vermeidung der Belastung des bisherigen Beziehers durch etwaige Rückforderungen (OLG München a.a.O.).

  • OLG Köln, 29.05.2012 - 4 UF 78/12

    Bestimmung eines Elternteils zum Berechtigten desKindergeldanspruchs

    Denn die Bestimmung des Kindergeldberechtigten ist einseitig widerrufbar ( vgl.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010 - 15 UF 225/09 - zitiert nach Juris Rn. 4 ).

    Allerdings enthält die genannte Vorschrift keine Vorgaben, nach welchen Grundsätzen das Familiengericht die Bezugsberechtigungsbestimmung zu treffen ist; anerkannt ist, dass das Gericht eine Ermessensentscheidung zu treffen hat ( vgl. etwa: OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010, a. a. O., Rn. 6; Beschluss vom 28.08.2008 - 8 W 310/08 - zitiert nach Juris Rn. 13; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006 - 33 Wx 68/05 - zitiert nach Juris Rn. 9 ).

    Insoweit wird teilweise die Auffassung vertreten, dass Kindergeld stehe vorrangig demjenigen zu, der die höheren wirtschaftlichen Leistungen zur Erfüllung des Kindesunterhalts erbringt, was in der Regel auf die Person zurückfalle, die das Kind in ihrer Obhut hat, es also betreut, erzieht und versorgt (sog. Obhutsprinzip, vgl.: Blümich-Treiber, a. a. O., Rn. 2; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010, a. a. O., Rn. 7; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.12.2003 - 13 WF 187/03 - zitiert nach Juris Rn. 10, das bei gleichwertigen wirtschaftlichen Unterhaltsleistungen dann aber den finanziell und wirtschaftlich schwächeren Elternteil bevorzugen will ).

    Der Verfahrenswert richtet sich nach § 51 Abs. 3 FamGKG, da das Verfahren eine Unterhaltssache, aber keine Familienstreitsache i. S. v. § 112 FamFG ist ( so auch: OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010, a. a. O., Rn. 11 ).

  • OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11

    Kindergeld: Bestimmung der Bezugsberechtigung durch das Familiengericht bei nicht

    Das ist an sich der Regelwert für Zuweisungen der Kindergeldberechtigung im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit der Familiengerichte (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 1014; anders OLG Nürnberg Beschluss vom 16.02.2011 - 7 WF 161/11, juris, das ohne Erwähnung der genannten Vorschrift den Wert nach § 42 Abs. 1 FamGKG bestimmt hat).
  • LAG Hamm, 14.02.2014 - 12 Ta 63/14

    Akteneinsichtsrecht durch Insolvenzverwalter

    Damit werden von der sofortigen Beschwerde nur Prozesshandlungen, nicht aber Justizverwaltungsakte erfasst (vgl. Zöller/Lückemann, § 23 EGGVG Rn 12; LAG Hamm, Beschluss vom 19.07.2010 - 1 Ta 174/10 -, BeckRS 2010, 71921; OLG Naumburg, Beschluss vom 27.05.2010 - 5 VA 11/10, BeckRS 2010, 2054).
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